Stadt richtet Parken für Bewohner "An den Gerichten" ein

Versprochen, gehalten: Am 18. Februar führt die Stadt für das Wohngebiet rund um die Gerichte an der Hohenzollernstraße eine Parkregelung für Bewohner ein. Ab diesem Zeitpunkt ist während der Woche dann das Parken für Autofahrer ohne entsprechenden Ausweis nur noch bis zu einer festgelegten Höchstparkdauer von zwei Stunden erlaubt. „Als Eickener CDU haben wir den Anwohnern schon vor etlichen Jahren unsere politische Hilfe versprochen“, sagt der Vorsitzende der CDU-Bezirksfraktion Nord, Christoph Dohmen. „Wir freuen uns, dass die Stadt nun endlich auch Tatsachen schafft“, ergänzt der CDU-Ratsherr für Eicken-Nord, Dr. Matthias Johnen.
Christoph Dohmen erinnert in diesem Zusammenhang gleichzeitig daran, dass die Eickener Christdemokraten sich ebenfalls bereits erfolgreich für den Bau des Parkhauses an der Rheinbahnstraße eingesetzt haben. Dort können zu überschaubaren Preisen Dauertickets erworben werden. „Leider sind die Beschäftigten aus dem Umfeld diesem Angebot nicht gefolgt. Insbesondere die Tagesparker verursachen nach wie vor einen hohen Parkdruck. Ich hoffe, dass wir dies durch das Bewohnerparken jetzt in den Griff bekommen“, erklärt der CDU-Ratsherr. Er spricht sich zudem für eine Evaluation der Maßnahme aus: „Wir werden in der Bezirksvertretung Bilanz ziehen und analysieren, ob sich der Parkdruck gegebenenfalls in die angrenzenden Straßen verlagert hat. In diesem Fall müssen wir über eine Erweiterung des Bewohnerparkens nachdenken.“
Die rund 600 Bewohner des Gebietes haben seit dem 11. Februar die Möglichkeit, den Bewohnerparkausweis beim Bürgerservice im Vitus-Center oder bei der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle an der Rheinstraße zu beantragen. „Ich bin zuversichtlich, dass durch die neue Regelung der Parkdruck spürbar verringert werden kann. Selbstverständlich werden wir aber weiterhin im Austausch mit den Bewohnern bleiben, um den Erfolg der Maßnahme zu prüfen“, kündigt Matthias Johnen an.






