Denkmalförderprogramm 2020: 105.000 Euro für Mönchengladbach
Die CDU Landtagsabgeordneten Frank Boss und Jochen Klenner freuen sich über mehr Denkmalförderung für Mönchengladbach
Das Denkmalschutzgesetz feiert am 11. März seinen 40. Geburtstag. Die NRW-Koalition gratuliert recht herzlich und hat für dieses Jahr erneut die Mittel für die Denkmalpflege erhöht. Insgesamt stellt die Landesregierung 15,1 Millionen Euro mit dem Denkmalförderprogramm 2020 für den Erhalt des historisch-kulturellen Erbe Nordrhein-Westfalens zur Verfügung. Davon profitiert auch Mönchengladbach mit insgesamt 105.000 Euro für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Für das Jahr 2020 sind das 41.000 Euro mehr als 2019. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Boss:
„Unsere Denkmäler machen unsere Geschichte erlebbar. Aber es sind nicht die Denkmäler alleine, die die Steine zum Sprechen bringen und andere für Geschichte begeistern, sondern vor allem diejenigen, die unsere Denkmäler erhalten. Egal ob Privatperson, Vereine und Initiativen oder die Gemeinden selbst. Mit den Fördergeldern wird dieses große Engagement gewürdigt. Denn Denkmäler stiften Identität und machen unsere Heimatstadt Mönchengladbach einzigartig.“
Der CDU-Landtagsabgeordnete Jochen Klenner erklärt zudem: „Mönchengladbach erhält 105.000 Euro aus dem Denkmalförderprogramm 2020. Mit der Denkmalförderung sichern wir das kulturelle Erbe, denn Baudenkmäler sind Teil des Gedächtnisses unserer Stadt.“
Hintergrund:
Nordrhein-Westfalen verfügt mit dem Aachener Dom, Schlösser Brühl, Kölner Dom, Zeche und Kokerei Zollverein Essen sowie dem Kloster Corvey insgesamt über fünf UNESCO-Welterbestätten und weiteren rund 82.000 Baudenkmälern und 6.100 Bodendenkmälern. Zuständig für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind vor allem die Unteren Denkmalbehörden; in der Regel sind dies die Gemeinden. Abweichend sind die Bezirksregierungen die zuständige Denkmalbehörde bei Denkmälern, die sich ganz oder zum Teil im Besitz des Landes oder des Bundes befinden. Die Landschaftsverbände beraten und unterstützen die Gemeinden und Kreise in Fragen der Denkmalpflege und wirken fachlich im Rahmen der Entscheidungen der Denkmalbehörden mit.






