CDU FORDERT: KOMMUNALEN ORDNUNGSDIENST JETZT AUF 55 STELLEN AUFSTOCKEN - OB HEINRICHS MUSS WORT HALTEN



Die CDU Mönchengladbach kann den Wunsch vieler Kioskbetreiber nach mehr Möglichkeiten bei der Sonntagsöffnung nachvollziehen. Daher bringt die CDU-Ratsfraktion einen entsprechenden Antrag in Rat und Hauptausschuss ein, der eine Aktualisierung des Ladenöffnungzeitgesetzes durch den NRW-Gesetzgeber in den entscheidenden Punkten anregt. Ziel soll dabei sein, dass nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine Erweiterung der heute maximal zulässigen Öffnungszeit von fünf Stunden geprüft wird. Die entsprechenden Argumente haben die CDU-Abgeordneten im Deutschen Bundestag und Landtag, Dr. Günter Krings, Vanessa Odermatt und Jochen Klenner bereits vor Wochen bei den zuständigen Ministerien und den Arbeitsgruppen ihrer Fraktionen eingebracht.
Aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutzes gelten bundesweit Einschränkungen bei den Verkaufszeiten und des Sortiments. Die Details werden seit 2006 in den Bundesländern geregelt - in Nordrhein-Westfalen sind zum Beispiel unter gewissen Bedingungen fünf Verkaufsstunden an den Sonntagen erlaubt. Es geht hier jedoch nicht um eine explizite Regelung für Kioske, sondern das grundsätzliche Öffnen von Verkaufsstellen an Sonntagen. „Das Gesetz gilt in den entscheidenden Punkten unverändert seit fast 20 Jahren und zu dieser konkreten Frage hat es bisher kaum Debatten gegeben“, berichten die Abgeordneten.
Diskussionen in den Vorjahren drehten sich vielmehr um die verkaufsoffenen Sonntage im Zusammenhang mit Festen und Veranstaltungen (Frühjahr 2018) oder zuletzt Automaten-Verkaufsstellen. Umgekehrt seien aber auch keine massiven Beschwerden über grundsätzliche Probleme bei der Durchsetzung der Regeln bekannt. „Vor diesem Hintergrund teilen wir das Unverständnis der Betreiber und der breiten Öffentlichkeit in Mönchengladbach, dass eine freiwillige durch die Spitze der Stadtverwaltung angeordnete Sonderrazzia im Frühjahr stattgefunden hat, obwohl es über Jahre in der täglichen Praxis keinerlei Probleme gab“, so die Abgeordneten.
Für dieses Verwaltungshandeln trage einzig und allein der Oberbürgermeister als Verwaltungschef die Verantwortung, betont CDU-Ratsherr Martin Heinen. „Um davon abzulenken, werden nun offenbar von seinen SPD-Parteifreunden durchschaubare Nebelkerzen gezündet, teilweise auch mit dreisten Fake-News“, so Heinen mit Blick auf die SPD-Ausführungen, die Schuld liege ausschließlich bei der NRW-Landesregierung.
"Wie kann es sein, dass bei einem Landesgesetz nur eine Stadt Probleme hat und in anderen Städten sogar öffentlich der Kopf über das Verhalten der Mönchengladbacher Stadtverwaltung geschüttelt wird - siehe die Berichterstattung im Düsseldorfer Lokalteil der Rheinischen Post am 12.05.2025.“, so Heinen. Auch den Antrag von SPD, Grünen und Linken zu einer Initiative im Land Änderungen im Gesetz zu erreichen, beurteilt Heinen differenziert: "Wenn es den Antragstellern um die Sache gegangen wäre, hätten sie uns - wie sonst üblich – sicher im Vorfeld angeboten, den Antrag zu unterschreiben. Das ist aber leider nicht geschehen, was mit Blick auf eine eigentlich nötige gemeinsame Unterstützung von Gewerbetreibenden äußerst bedauerlich ist. Daher werden wir uns nun, zusammen mit unseren Abgeordneten, die bereits vor Wochen an den entsprechenden Stellen aktiv geworden sind, auf allen politischen Ebenen daran arbeiten, dass wir die Kioskbetreiber unterstützen können." Gleichzeitig lehnen die Christdemokraten die offenbar weiterhin andauernde Gängelung der Kioske durch die Mönchengladbacher Stadtverwaltung strikt ab.





