Bund fördert den Bau des Campusparks Rheydt
855.000 Euro aus dem Sanierungsprogramm für kommunale Einrichtungen fließen nach Mönchengladbach

In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde beschlossen, dass Mönchengladbach für den Bau des Funsportparks im Campuspark Rheydt 855.000 Euro im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtung für Sport, Jugend und Kultur“ zugesprochen bekommt. „Mit dem Neubau des Campuspark Rheydt wird das desolate RSV-Stadion endlich zu einem Anlaufpunkt für die ganze Nachbarschaft. Da der Funsportbereich öffentlich zugänglich sein wird, wird hier nicht nur der Sport, sondern auch die Integration im Stadtteil gefördert“, freut sich der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU).
Seit vergangenem Jahr wird das sanierungsbedürftige RSV-Stadion (Baujahr 1922) zu einer modernen Sportanlage mit zwei Kunstrasenplätzen und einem dazwischen liegenden Multifunktionsgebäude umgebaut. „Mönchengladbach hatte sich bereits 2015 für eine Förderung durch das Bundesprogramm beworben und ging damals leider – wie viele andere NRW-Projekte – leer aus“, erinnert sich Krings und fügt hinzu: „Umso mehr freue ich, dass wir dieses Mal den Zuschlag erhalten haben. Damit können als Erweiterung zu den Kunstrasenfeldern Flächen für den Funsport gebaut werden, die zusammen mit geplanten Liegewiesen für alle Generationen anziehend sind.“
Rund 43 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm standen NRW dieses Mal zur Verfügung. Gefördert wurden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Auch die Wirkung der Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik spielten eine Rolle. Die Projekte sollten darüber hinaus einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. „All diese Voraussetzungen erfüllt der Campuspark Rheydt und ich freue mich, dass meine Kollegen im Haushaltsausschuss diese Einschätzung offenbar teilen“, stellt Krings abschließend fest.



Die CDU-Ratsfraktion fordert eine schnelle und konsequente Aufstockung des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS) auf insgesamt 55 Stellen. Ein entsprechender Antrag wurde zur Ratssitzung am 9. Juli eingereicht. Hintergrund ist unter anderem die erneute Eskalation in der Grillzone des Stadtwaldes, wo es zu erheblichen Problemen durch Vermüllung , Regelverstöße und unkontrolliertes Verhalten kam. Das Ordnungsamt hatte hierzu erklärt, dass umfassende Kontrollen aus Personalmangel kaum möglich gewesen seien.
„Die CDU hat bereits in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass der KOS personell dringend besser ausgestattet werden muss – gerade mit Blick auf diewachsenden Aufgaben im Bereich Ordnung, Sicherheit und Lärmschutz. Dass es jetzt zu solchen Zuständen im Stadtwald kommt, ist daher leider auch ein Ergebnis jahrelanger Blockade durch SPD, Grüne und FDP“, erklärt Fred Hendricks , Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion.
Martin Heinen , CDU-Sprecher im Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz, ergänzt: „Die Verwaltung selbst bestätigt nun den akuten Handlungsbedarf. Wer jetzt noch zögert, gefährdet aktiv die öffentliche Ordnung in unserer Stadt. Die Zeit der Ausreden ist vorbei – es muss endlich gehandelt werden.“
Die CDU nimmt hierbei insbesondere die SPD in die Pflicht: „Im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen wurde durch die SPD öffentlich erklärt, man könne über eine Aufstockung des KOS reden, wenn der Bedarf auch verwaltungsseitig angemeldet werde. Genau das ist nun durch die Berichte im Fachausschuss geschehen. Jetzt muss Wort gehalten werden“, so Heinen weiter.
Dr. Christof Wellens , CDU-Oberbürgermeisterkandidat für die Kommunalwahl im September, kündigt an, im Falle seiner Wahl klare Prioritäten bei Ordnung und Sicherheit zu setzen: „Ich werde mich als Oberbürgermeister dafür einsetzen, dass der Kommunale Ordnungsdienst endlich die Ausstattung bekommt, die er für eine handlungsfähige Stadtverwaltung braucht - sowohl personell, als auch bei der Sachausstattung. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger muss Chefsache sein und darf nicht länger unter parteipolitischen Vorbehalten leiden.“
Die CDU fordert, dass die Aufstockung haushaltsneutral erfolgt, indem im bestehenden Stellenplan klare Priorisierungen vorgenommen werden. Die Umsetzung soll spätestens zum Jahresbeginn 2026 erfolgen.

Die CDU Mönchengladbach kann den Wunsch vieler Kioskbetreiber nach mehr Möglichkeiten bei der Sonntagsöffnung nachvollziehen. Daher bringt die CDU-Ratsfraktion einen entsprechenden Antrag in Rat und Hauptausschuss ein, der eine Aktualisierung des Ladenöffnungzeitgesetzes durch den NRW-Gesetzgeber in den entscheidenden Punkten anregt. Ziel soll dabei sein, dass nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine Erweiterung der heute maximal zulässigen Öffnungszeit von fünf Stunden geprüft wird. Die entsprechenden Argumente haben die CDU-Abgeordneten im Deutschen Bundestag und Landtag, Dr. Günter Krings, Vanessa Odermatt und Jochen Klenner bereits vor Wochen bei den zuständigen Ministerien und den Arbeitsgruppen ihrer Fraktionen eingebracht.
Aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutzes gelten bundesweit Einschränkungen bei den Verkaufszeiten und des Sortiments. Die Details werden seit 2006 in den Bundesländern geregelt - in Nordrhein-Westfalen sind zum Beispiel unter gewissen Bedingungen fünf Verkaufsstunden an den Sonntagen erlaubt. Es geht hier jedoch nicht um eine explizite Regelung für Kioske, sondern das grundsätzliche Öffnen von Verkaufsstellen an Sonntagen. „Das Gesetz gilt in den entscheidenden Punkten unverändert seit fast 20 Jahren und zu dieser konkreten Frage hat es bisher kaum Debatten gegeben“, berichten die Abgeordneten.
Diskussionen in den Vorjahren drehten sich vielmehr um die verkaufsoffenen Sonntage im Zusammenhang mit Festen und Veranstaltungen (Frühjahr 2018) oder zuletzt Automaten-Verkaufsstellen. Umgekehrt seien aber auch keine massiven Beschwerden über grundsätzliche Probleme bei der Durchsetzung der Regeln bekannt. „Vor diesem Hintergrund teilen wir das Unverständnis der Betreiber und der breiten Öffentlichkeit in Mönchengladbach, dass eine freiwillige durch die Spitze der Stadtverwaltung angeordnete Sonderrazzia im Frühjahr stattgefunden hat, obwohl es über Jahre in der täglichen Praxis keinerlei Probleme gab“, so die Abgeordneten.
Für dieses Verwaltungshandeln trage einzig und allein der Oberbürgermeister als Verwaltungschef die Verantwortung, betont CDU-Ratsherr Martin Heinen. „Um davon abzulenken, werden nun offenbar von seinen SPD-Parteifreunden durchschaubare Nebelkerzen gezündet, teilweise auch mit dreisten Fake-News“, so Heinen mit Blick auf die SPD-Ausführungen, die Schuld liege ausschließlich bei der NRW-Landesregierung.
"Wie kann es sein, dass bei einem Landesgesetz nur eine Stadt Probleme hat und in anderen Städten sogar öffentlich der Kopf über das Verhalten der Mönchengladbacher Stadtverwaltung geschüttelt wird - siehe die Berichterstattung im Düsseldorfer Lokalteil der Rheinischen Post am 12.05.2025.“, so Heinen. Auch den Antrag von SPD, Grünen und Linken zu einer Initiative im Land Änderungen im Gesetz zu erreichen, beurteilt Heinen differenziert: "Wenn es den Antragstellern um die Sache gegangen wäre, hätten sie uns - wie sonst üblich – sicher im Vorfeld angeboten, den Antrag zu unterschreiben. Das ist aber leider nicht geschehen, was mit Blick auf eine eigentlich nötige gemeinsame Unterstützung von Gewerbetreibenden äußerst bedauerlich ist. Daher werden wir uns nun, zusammen mit unseren Abgeordneten, die bereits vor Wochen an den entsprechenden Stellen aktiv geworden sind, auf allen politischen Ebenen daran arbeiten, dass wir die Kioskbetreiber unterstützen können." Gleichzeitig lehnen die Christdemokraten die offenbar weiterhin andauernde Gängelung der Kioske durch die Mönchengladbacher Stadtverwaltung strikt ab.




