Straßennamen in Mönchengladbach

Aktuell wird kontrovers über die Namen einzelner Straßen im Stadtgebiet diskutiert. Der Kulturausschuss in seiner Sitzung vom 29. April hat sich diesem Thema angenommen und die Vorlage der Verwaltung zum „Verfahren zur Neu- und Umbenennung von Straßen“ beraten. Dazu die kulturpolitische Sprecherin der CDU Ratsfraktion Vanessa Odermatt:
„Es ist gut und richtig, dass wir
die emotional und ideologisch geführte Diskussion in der Stadt auf ein
wissenschaftliches Fundament stellen wollen. So wird der Weg geebnet, die
Diskussion zu einem fachlichen Abschluss zu bringen und durch eine
Gesamtbetrachtung einheitliche Richtlinien festzulegen und nicht bei jedem
Namen eine neue Debatte zu starten."
Hintergründe zum Thema „Straßennamen in Mönchengladbach“ Bericht aus dem Kulturausschuss
Im letzten Kulturausschuss am 29. April war eine Vorlage der Verwaltung zum „Verfahren zur Neu- bzw. Umbenennung von Straßen“ Gegenstand der Sitzung.
Die Vorlage ist die Antwort auf einem gemeinsamen Antrag aus November 2020. In dem Antrag hatten wir die Verwaltung aufgefordert einen Vorschlag zu unterbreiten, wie eine mögliche Historikerkommission aussehen könnte, die eine Bewertung der Straßen in Mönchengladbach durchführt. Der Vorschlag war, dass die Kommission die Straßen in drei Kategorien einteilt:
1. Kategorie
Der Name ist problematisch. Über eine Umbenennung sollte nachgedacht werden
2. Kategorie
Eine Umbenennung wird nicht empfohlen, aber ein Hinweisschild, welches auf das Leben des Namensgebers hinweist
3. Kategorie
Der Name ist unbedenklich
Ziel der Kommission ist es, die oftmals emotional und ideologisch geführte Debatte auf eine sachliche Ebene zu bringen und auf ein wissenschaftliches Fundament zu stellen. So wird der Weg geebnet, die Diskussion zu einem fachlichen Abschluss zu bringen und durch eine Gesamtbetrachtung einheitliche Richtlinien festzulegen und nicht bei jedem Namen eine neue Debatte zu starten.
Der Verwaltungsvorlage folgend, haben wir angeregt, dass eine Kommission weiterer Eingrenzungen benötigt. So hat beispielsweise die Stadt Düsseldorf alle Personen die bis 1870 gestorben sind aus der Überprüfung ausgenommen. Denn die zu bewertenden Personen müssen immer in ihrem historischen Kontext gesehen werden. Heutige Moralvorstellungen können nicht auf die Vergangenheit angewendet werden, dies wäre unwissenschaftlich.
Eine Festlegung entsprechender Kriterien war kurzfristig in der Kulturausschusssitzung nicht möglich. Vielmehr ist den Beteiligten klar, dass man hier intensiv diskutieren muss. Das zeigt auch, dass der Antrag der Linken zur Umbenennung bestimmter Straßen sofort einstimmig und unstrittig gegen die Antragssteller abgelehnt wurde.
Es wird sich nun eine Arbeitsgruppe aus je einem Vertreter der Fraktionen bilden, diese wird versuchen bis zur September-Sitzung Kriterien festzulegen, anhand derer eine solche Kommission arbeiten könnte.
Dabei ist wichtig, dass kein Automatismus besteht, sollte eine Straße unter die erste Kategorie fallen, muss dann auch individuell geschaut werden, ob der Aufwand der Umbenennung in einem adäquaten Verhältnis steht.



Die CDU-Ratsfraktion fordert eine schnelle und konsequente Aufstockung des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS) auf insgesamt 55 Stellen. Ein entsprechender Antrag wurde zur Ratssitzung am 9. Juli eingereicht. Hintergrund ist unter anderem die erneute Eskalation in der Grillzone des Stadtwaldes, wo es zu erheblichen Problemen durch Vermüllung , Regelverstöße und unkontrolliertes Verhalten kam. Das Ordnungsamt hatte hierzu erklärt, dass umfassende Kontrollen aus Personalmangel kaum möglich gewesen seien.
„Die CDU hat bereits in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass der KOS personell dringend besser ausgestattet werden muss – gerade mit Blick auf diewachsenden Aufgaben im Bereich Ordnung, Sicherheit und Lärmschutz. Dass es jetzt zu solchen Zuständen im Stadtwald kommt, ist daher leider auch ein Ergebnis jahrelanger Blockade durch SPD, Grüne und FDP“, erklärt Fred Hendricks , Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion.
Martin Heinen , CDU-Sprecher im Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz, ergänzt: „Die Verwaltung selbst bestätigt nun den akuten Handlungsbedarf. Wer jetzt noch zögert, gefährdet aktiv die öffentliche Ordnung in unserer Stadt. Die Zeit der Ausreden ist vorbei – es muss endlich gehandelt werden.“
Die CDU nimmt hierbei insbesondere die SPD in die Pflicht: „Im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen wurde durch die SPD öffentlich erklärt, man könne über eine Aufstockung des KOS reden, wenn der Bedarf auch verwaltungsseitig angemeldet werde. Genau das ist nun durch die Berichte im Fachausschuss geschehen. Jetzt muss Wort gehalten werden“, so Heinen weiter.
Dr. Christof Wellens , CDU-Oberbürgermeisterkandidat für die Kommunalwahl im September, kündigt an, im Falle seiner Wahl klare Prioritäten bei Ordnung und Sicherheit zu setzen: „Ich werde mich als Oberbürgermeister dafür einsetzen, dass der Kommunale Ordnungsdienst endlich die Ausstattung bekommt, die er für eine handlungsfähige Stadtverwaltung braucht - sowohl personell, als auch bei der Sachausstattung. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger muss Chefsache sein und darf nicht länger unter parteipolitischen Vorbehalten leiden.“
Die CDU fordert, dass die Aufstockung haushaltsneutral erfolgt, indem im bestehenden Stellenplan klare Priorisierungen vorgenommen werden. Die Umsetzung soll spätestens zum Jahresbeginn 2026 erfolgen.

Die CDU Mönchengladbach kann den Wunsch vieler Kioskbetreiber nach mehr Möglichkeiten bei der Sonntagsöffnung nachvollziehen. Daher bringt die CDU-Ratsfraktion einen entsprechenden Antrag in Rat und Hauptausschuss ein, der eine Aktualisierung des Ladenöffnungzeitgesetzes durch den NRW-Gesetzgeber in den entscheidenden Punkten anregt. Ziel soll dabei sein, dass nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine Erweiterung der heute maximal zulässigen Öffnungszeit von fünf Stunden geprüft wird. Die entsprechenden Argumente haben die CDU-Abgeordneten im Deutschen Bundestag und Landtag, Dr. Günter Krings, Vanessa Odermatt und Jochen Klenner bereits vor Wochen bei den zuständigen Ministerien und den Arbeitsgruppen ihrer Fraktionen eingebracht.
Aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutzes gelten bundesweit Einschränkungen bei den Verkaufszeiten und des Sortiments. Die Details werden seit 2006 in den Bundesländern geregelt - in Nordrhein-Westfalen sind zum Beispiel unter gewissen Bedingungen fünf Verkaufsstunden an den Sonntagen erlaubt. Es geht hier jedoch nicht um eine explizite Regelung für Kioske, sondern das grundsätzliche Öffnen von Verkaufsstellen an Sonntagen. „Das Gesetz gilt in den entscheidenden Punkten unverändert seit fast 20 Jahren und zu dieser konkreten Frage hat es bisher kaum Debatten gegeben“, berichten die Abgeordneten.
Diskussionen in den Vorjahren drehten sich vielmehr um die verkaufsoffenen Sonntage im Zusammenhang mit Festen und Veranstaltungen (Frühjahr 2018) oder zuletzt Automaten-Verkaufsstellen. Umgekehrt seien aber auch keine massiven Beschwerden über grundsätzliche Probleme bei der Durchsetzung der Regeln bekannt. „Vor diesem Hintergrund teilen wir das Unverständnis der Betreiber und der breiten Öffentlichkeit in Mönchengladbach, dass eine freiwillige durch die Spitze der Stadtverwaltung angeordnete Sonderrazzia im Frühjahr stattgefunden hat, obwohl es über Jahre in der täglichen Praxis keinerlei Probleme gab“, so die Abgeordneten.
Für dieses Verwaltungshandeln trage einzig und allein der Oberbürgermeister als Verwaltungschef die Verantwortung, betont CDU-Ratsherr Martin Heinen. „Um davon abzulenken, werden nun offenbar von seinen SPD-Parteifreunden durchschaubare Nebelkerzen gezündet, teilweise auch mit dreisten Fake-News“, so Heinen mit Blick auf die SPD-Ausführungen, die Schuld liege ausschließlich bei der NRW-Landesregierung.
"Wie kann es sein, dass bei einem Landesgesetz nur eine Stadt Probleme hat und in anderen Städten sogar öffentlich der Kopf über das Verhalten der Mönchengladbacher Stadtverwaltung geschüttelt wird - siehe die Berichterstattung im Düsseldorfer Lokalteil der Rheinischen Post am 12.05.2025.“, so Heinen. Auch den Antrag von SPD, Grünen und Linken zu einer Initiative im Land Änderungen im Gesetz zu erreichen, beurteilt Heinen differenziert: "Wenn es den Antragstellern um die Sache gegangen wäre, hätten sie uns - wie sonst üblich – sicher im Vorfeld angeboten, den Antrag zu unterschreiben. Das ist aber leider nicht geschehen, was mit Blick auf eine eigentlich nötige gemeinsame Unterstützung von Gewerbetreibenden äußerst bedauerlich ist. Daher werden wir uns nun, zusammen mit unseren Abgeordneten, die bereits vor Wochen an den entsprechenden Stellen aktiv geworden sind, auf allen politischen Ebenen daran arbeiten, dass wir die Kioskbetreiber unterstützen können." Gleichzeitig lehnen die Christdemokraten die offenbar weiterhin andauernde Gängelung der Kioske durch die Mönchengladbacher Stadtverwaltung strikt ab.




