KINDESWOHL WIRKSAM SCHÜTZEN: FRAUEN UNION FORDERT WEITERE ANSTRENGUNGEN

„Für die Frauen Union Nordrhein-Westfalen ist Kinderschutz Zukunftsschutz: Seit den großen Missbrauchskomplexen von Lügde und Bergisch Gladbach findet der Kinder- und Jugendschutz sich immer mehr im politischen und gesellschaftlichen Diskurs wieder – auch dank der guten Arbeit unserer Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen. Als Frauen Union Nordrhein-Westfalen ist der Schutz vor Kindeswohlgefährdung eine elementare und stetige Anforderung an unsere Gesellschaft und unsere Institutionen: Es reicht nicht aus, dass vor allem bei dramatisch verlaufenen Einzelfällen, in denen Kinder zu Tode gekommen sind oder schwere gesundheitliche und psychische Schäden erlitten haben, der Thematik eine öffentliche Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Allein im Jahr 2021 wurden weltweit 85 Millionen Bilder und Videos mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet - die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein. Es bedarf eines kontinuierlichen Hinsehens und grundlegender Diskussionen darüber, ob die dramatisch verlaufenen Einzelfälle auf Herausforderungen im bisherigen Hilfesystem verweisen und wie künftig wirkungsvolle Hilfestrukturen entwickelt werden können“, sagt Ina Scharrenbach MdL, Vorsitzende der Frauen Union Nordrhein-Westfalen.
Die Landes-Frauen-Union befasste sich daher im Rahmen einer Vorsitzendenkonferenz mit Aufgabenstellungen, wie das Kindeswohl wirksamer geschützt werden kann.
Christina Schulze Föcking MdL, Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen in der Kinderkommission des Landes, informierte die Vorsitzendenkonferenz über die aktuelle Situation: „Online und offline ist der sexuelle Missbrauch von Kindern eine besonders schwere Straftat, die die öffentliche Sicherheit in Deutschland beeinträchtigt und die Grundrechte der Kinder verletzt. Es ist kaum vorstellbar und begreifbar, was Täter Kindern antun. Der Missbrauch hat weitreichende und schwerwiegende, lebenslange Folgen. Unsere Gesellschaft hat sich dem Missbrauch von Kindern entschlossen entgegenzustellen und den digitalen und analogen Kinderschutz stetig zu verbessern.“
Annette Bonin, Vorsitzende der Frauen Union Mönchengladbach: „Bilder und Videos, die den sexuellen Kindesmissbrauch dokumentieren, werden online in immer größeren Mengen verbreitet. Unsere Kinder sind online zunehmend dem Risiko ausgesetzt, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Für die Frauen Union gilt: Auch im Internet ist die Würde von Kindern unantastbar!“ Petra Heinen-Dauber, stellv. Vorsitzende der Frauen Union Mönchengladbach ergänzt: „Kinder- und Jugendschutz im Netz benötigt zusätzlich auch gut informierte Eltern. Daher ist es wichtig, Eltern in ihrer Medienkompetenz zu stärken und Informationsangebote auszubauen.“
Die Frauen Union Nordrhein-Westfalen fordert in ihrem Beschluss daher insbesondere:
Um klar zuordnen zu können, wer diese Abbildungen in das Netz (Internet, „soziale“ Plattformen, Chats) gestellt hat, um damit im Zweifelsfall Kinder aus der Hölle der sexuellen Gewalt zu befreien, ist es notwendig, die Verkehrsdaten zu speichern. Hierfür ist mindestens der vom Europäischen Gerichtshof eröffnete Rahmen über die Bundesgesetzgebung voll auszuschöpfen. Es geht dabei allein um IP-Adressen, also um reine digitale Spuren, vergleichbar mit einem Fingerabdruck.
Um die Kinder auf den Bildern zu finden, sind deutsche Ermittler heute auf Meldungen aus dem Ausland, wie zum Beispiel des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) aus den USA angewiesen, da es in Deutschland keine Verpflichtung für die Dienstanbieter gibt, Webseiten und Chats nach diesen Abbildungen zu durchsuchen und sie zu melden.
Im Mai 2022 hat die Europäische Kommission angekündigt, ein „EU-Zentrum zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ einrichten zu wollen. Dieses EU-Zentrum soll wirksame Datenbanken mit digitalen Fingerabdrücken („Hash-Datenbanken“) zur Unterstützung der Ermittlungsarbeiten aufbauen. Bewährte nationale Strukturen, wie die Arbeit der Beschwerdestellen, sollen die Arbeit des EU-Zentrums ergänzen. Die Frauen Union Nordrhein-Westfalen fordert, dass dieses EU-Zentrum zeitnah seine Arbeit aufnimmt. Aus Sicht der Frauen Union Nordrhein-Westfalen ist es zudem wünschenswert, dass eine europäische Koordinierung der Strafverfolgung, um länderübergreifende Delikte im digitalen Raum effektiv verfolgen zu können, stattfindet.
Das Internet, insbesondere „soziale“ Plattformen, birgt für Kinder, die heute fast allein - und damit zu einem großen Teil ohne Aufsicht - selbstständig online unterwegs sind, Risiken. Chatfunktionen begünstigen „Grooming“ und somit die direkte und ungestörte Ansprache von Kindern - auch durch potentielle Täter. Vergleichsweise kleine Plattformen wie beispielsweise „Knuddels“ fallen oftmals durch das Netz des digitalen Kinderschutzes: Daher fordert die Frauen Union Nordrhein-Westfalen, dass das Netzdurchsetzungsgesetz auch zu einem Kinderschutzgesetz im Internet weiterentwickelt werden muss.
Die Frauen Union Nordrhein-Westfalen fordert, dass die Plattformtreiber alles dafür tun müssen, dass Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen unverzüglich entfernt und dauerhaft gelöscht werden. Hierfür ist eine gesetzliche Regelung zu schaffen.
Alle Maßnahmen haben nach Auffassung der Frauen Union Nordrhein-Westfalen mit einer Stärkung der Ermittlungskapazitäten sowie einer angemessenen Ausstattung der Institutionen einherzugehen. Nordrhein-Westfalen hat sich auf den Weg gemacht und ist Vorreiter. Die Frauen Union Nordrhein-Westfalen spricht sich zudem für den Deutschland-weiten Ausbau präventiver Maßnahmen zum Schutz von Kindern, wie Aufklärung an Schulen, Förderung der Medienkompetenz, aber auch den kindgerechten Aufbau von Internetseiten und Plattformen und die Einführung kindgerechter Frühwarnsysteme aus.



Die CDU-Ratsfraktion fordert eine schnelle und konsequente Aufstockung des Kommunalen Ordnungs- und Servicedienstes (KOS) auf insgesamt 55 Stellen. Ein entsprechender Antrag wurde zur Ratssitzung am 9. Juli eingereicht. Hintergrund ist unter anderem die erneute Eskalation in der Grillzone des Stadtwaldes, wo es zu erheblichen Problemen durch Vermüllung , Regelverstöße und unkontrolliertes Verhalten kam. Das Ordnungsamt hatte hierzu erklärt, dass umfassende Kontrollen aus Personalmangel kaum möglich gewesen seien.
„Die CDU hat bereits in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass der KOS personell dringend besser ausgestattet werden muss – gerade mit Blick auf diewachsenden Aufgaben im Bereich Ordnung, Sicherheit und Lärmschutz. Dass es jetzt zu solchen Zuständen im Stadtwald kommt, ist daher leider auch ein Ergebnis jahrelanger Blockade durch SPD, Grüne und FDP“, erklärt Fred Hendricks , Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion.
Martin Heinen , CDU-Sprecher im Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz, ergänzt: „Die Verwaltung selbst bestätigt nun den akuten Handlungsbedarf. Wer jetzt noch zögert, gefährdet aktiv die öffentliche Ordnung in unserer Stadt. Die Zeit der Ausreden ist vorbei – es muss endlich gehandelt werden.“
Die CDU nimmt hierbei insbesondere die SPD in die Pflicht: „Im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen wurde durch die SPD öffentlich erklärt, man könne über eine Aufstockung des KOS reden, wenn der Bedarf auch verwaltungsseitig angemeldet werde. Genau das ist nun durch die Berichte im Fachausschuss geschehen. Jetzt muss Wort gehalten werden“, so Heinen weiter.
Dr. Christof Wellens , CDU-Oberbürgermeisterkandidat für die Kommunalwahl im September, kündigt an, im Falle seiner Wahl klare Prioritäten bei Ordnung und Sicherheit zu setzen: „Ich werde mich als Oberbürgermeister dafür einsetzen, dass der Kommunale Ordnungsdienst endlich die Ausstattung bekommt, die er für eine handlungsfähige Stadtverwaltung braucht - sowohl personell, als auch bei der Sachausstattung. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger muss Chefsache sein und darf nicht länger unter parteipolitischen Vorbehalten leiden.“
Die CDU fordert, dass die Aufstockung haushaltsneutral erfolgt, indem im bestehenden Stellenplan klare Priorisierungen vorgenommen werden. Die Umsetzung soll spätestens zum Jahresbeginn 2026 erfolgen.

Die CDU Mönchengladbach kann den Wunsch vieler Kioskbetreiber nach mehr Möglichkeiten bei der Sonntagsöffnung nachvollziehen. Daher bringt die CDU-Ratsfraktion einen entsprechenden Antrag in Rat und Hauptausschuss ein, der eine Aktualisierung des Ladenöffnungzeitgesetzes durch den NRW-Gesetzgeber in den entscheidenden Punkten anregt. Ziel soll dabei sein, dass nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine Erweiterung der heute maximal zulässigen Öffnungszeit von fünf Stunden geprüft wird. Die entsprechenden Argumente haben die CDU-Abgeordneten im Deutschen Bundestag und Landtag, Dr. Günter Krings, Vanessa Odermatt und Jochen Klenner bereits vor Wochen bei den zuständigen Ministerien und den Arbeitsgruppen ihrer Fraktionen eingebracht.
Aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutzes gelten bundesweit Einschränkungen bei den Verkaufszeiten und des Sortiments. Die Details werden seit 2006 in den Bundesländern geregelt - in Nordrhein-Westfalen sind zum Beispiel unter gewissen Bedingungen fünf Verkaufsstunden an den Sonntagen erlaubt. Es geht hier jedoch nicht um eine explizite Regelung für Kioske, sondern das grundsätzliche Öffnen von Verkaufsstellen an Sonntagen. „Das Gesetz gilt in den entscheidenden Punkten unverändert seit fast 20 Jahren und zu dieser konkreten Frage hat es bisher kaum Debatten gegeben“, berichten die Abgeordneten.
Diskussionen in den Vorjahren drehten sich vielmehr um die verkaufsoffenen Sonntage im Zusammenhang mit Festen und Veranstaltungen (Frühjahr 2018) oder zuletzt Automaten-Verkaufsstellen. Umgekehrt seien aber auch keine massiven Beschwerden über grundsätzliche Probleme bei der Durchsetzung der Regeln bekannt. „Vor diesem Hintergrund teilen wir das Unverständnis der Betreiber und der breiten Öffentlichkeit in Mönchengladbach, dass eine freiwillige durch die Spitze der Stadtverwaltung angeordnete Sonderrazzia im Frühjahr stattgefunden hat, obwohl es über Jahre in der täglichen Praxis keinerlei Probleme gab“, so die Abgeordneten.
Für dieses Verwaltungshandeln trage einzig und allein der Oberbürgermeister als Verwaltungschef die Verantwortung, betont CDU-Ratsherr Martin Heinen. „Um davon abzulenken, werden nun offenbar von seinen SPD-Parteifreunden durchschaubare Nebelkerzen gezündet, teilweise auch mit dreisten Fake-News“, so Heinen mit Blick auf die SPD-Ausführungen, die Schuld liege ausschließlich bei der NRW-Landesregierung.
"Wie kann es sein, dass bei einem Landesgesetz nur eine Stadt Probleme hat und in anderen Städten sogar öffentlich der Kopf über das Verhalten der Mönchengladbacher Stadtverwaltung geschüttelt wird - siehe die Berichterstattung im Düsseldorfer Lokalteil der Rheinischen Post am 12.05.2025.“, so Heinen. Auch den Antrag von SPD, Grünen und Linken zu einer Initiative im Land Änderungen im Gesetz zu erreichen, beurteilt Heinen differenziert: "Wenn es den Antragstellern um die Sache gegangen wäre, hätten sie uns - wie sonst üblich – sicher im Vorfeld angeboten, den Antrag zu unterschreiben. Das ist aber leider nicht geschehen, was mit Blick auf eine eigentlich nötige gemeinsame Unterstützung von Gewerbetreibenden äußerst bedauerlich ist. Daher werden wir uns nun, zusammen mit unseren Abgeordneten, die bereits vor Wochen an den entsprechenden Stellen aktiv geworden sind, auf allen politischen Ebenen daran arbeiten, dass wir die Kioskbetreiber unterstützen können." Gleichzeitig lehnen die Christdemokraten die offenbar weiterhin andauernde Gängelung der Kioske durch die Mönchengladbacher Stadtverwaltung strikt ab.




